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Für inklusive Kindertagesstätten in Bayern
Petition an den Bayerischen Landtag
Bayerische Kindertagesstätten haben aufgrund mangelnder inklusiver Rahmenbedingungen bundesweit die niedrigste Inklusionsquote. Entsprechend der Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und aus Sorge um das Wohlergehen unserer jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürger stellen wir daher nachfolgende Petition für inklusive Kindertagesstätten an den bayerischen Landtag:
1. Inklusion im Sinne gleichberechtigter Teilhabe ist die Aufgabe aller Kindertagesstätten in Bayern, unabhängig von ihrer Trägerschaft. Allen Kindern muss ein diskriminierungsfreier Zugang zu Kindertagesstätten ermöglicht werden. Daher müssen alle Kinder innerhalb des Grundschul-sprengels gleichberechtigt behandelt werden, wobei Kinder mit Beeinträchtigungen oder mit belasteten Situationen bei der Vergabe von wohnortnahen Kindergartenplätzen innerhalb des Grundschulsprengels vorrangig zu berücksichtigen sind.
2. Kinder im Alter bis zur Einschulung sind ganz besonders darauf angewiesen, dass pädagogisch qualifiziertes Personal die Rechte der Kinder auf Selbstbestimmung und eigenaktives Lernen achtet. Wir fordern daher, dass nicht nur wie bisher die Hälfte, sondern mindestens zwei Drittel des in Kindertagesstätten eingesetzten Personals pädagogische Fachkräfte sein müssen.
3. Für jedes Kind im Vorschulalter mit Beeinträchtigung müssen in einer Regeleinrichtung Leistungen der Eingliederungshilfe in gleicher Höhe gewährt werden wie in Sondereinrichtungen. Die Finanzierung der Eingliederungshilfe darf aber nicht pauschaliert werden, sondern muss im Einzelfall bedarfsgerecht sein. Die Finanzierung durch Kommune und Freistaat muss hoch genug sein, um bei der Aufnahme von Kindern mit Beeinträchtigungen die Gruppengröße entsprechend reduzieren zu können.
4. Bisherige Sondereinrichtungen wie schulvorbereitende Einrichtungen (SVE's) und heilpädagogische Tagesstätten (HPT's) müssen innerhalb maximal fünf Jahre sukzessive in inklusive Einrichtungen umgewandelt werden, indem alle neu zu vergebenden Plätze vorrangig wohnortnah innerhalb des Grundschulsprengels Kindern zugeteilt werden. Das in den Sonder-einrichtungen vorhandene Fachpersonal wird in die inklusiven Einrichtungen übernommen und entsprechend seiner jeweiligen Ausbildung eingesetzt.
5. Um ein diskriminierungsfreies Antragsverfahren zu gewährleisten und die Eltern von Bürokratie zu entlasten, soll der Zeitraum zwischen Antragstellung und abschließender Bescheiderteilung von sechs Wochen nicht überschritten werden. In Inklusionsstellen in jedem Landkreis sollen alle Antragsverfahren zu den notwendigen angemessenen Vorkehrungen gebündelt werden.
6. Alle Kindertagesstätten müssen von einem flächendeckenden Angebot an heilpädagogischen und therapeutischen Fachdiensten beraten und unterstützt werden, die von den zuständigen Sozialleistungsträgern gemeinsam zu finanzieren sind.
7. Therapien und Frühförderung sind in das Lebensumfeld der Kinder in die Kindertagestätten oder zuhause zu integrieren.
8. Die Unabhängigkeit von Frühförderstellen ist zu gewährleisten. Träger von Frühförder- und Inklusionsstellen dürfen nicht gleichzeitig Träger von Sondereinrichtungen sein.
9. Die Rechte von Kindern und Eltern sollen durch neue Formen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft (z.B. "runde Tische") aller an der Erziehung des Kindes Beteiligten gestärkt werden. Die Erziehungsberechtigten müssen über die Erhebung von persönlichen Daten ihres Kindes vorher umfassend informiert werden. Ihnen muss auf Wunsch eine Kopie der Daten ausgehändigt werden.
10. Für alle Mitarbeiter von Kindertagesstätten sind verpflichtende und nicht von ihnen selbst zu finanzierende Fortbildungen zum Thema Inklusion anzubieten.
Christine Primbs
Netzwerk Inklusion Bayern
www.inklusion-bayern.de
christine-primbs@t-online.de
Harbachweg 6
97239 Aub
Fax: 09335 / 997695
Thomas Becker
Aktion gute Schule e.V.
www.guteschule.eu
mail@guteschule.eu
Bachstr. 34
85368 Wang
Fax: 08764 / 941 942
Hermine Sagmeister
GEW Bayern
www.gew-bayern.de
info@gew-bayern.de
Schwanthalerstr. 64
80336 München
Fax: 089 / 538948
Mit unserer Unterschrift unterstützen wir diese Petition.
Für inklusive Kindertagesstätten in Bayern
Petition an den Bayerischen Landtag
Bayerische Kindertagesstätten haben aufgrund mangelnder inklusiver Rahmenbedingungen bundesweit die niedrigste Inklusionsquote. Entsprechend der Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und aus Sorge um das Wohlergehen unserer jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürger stellen wir daher nachfolgende Petition für inklusive Kindertagesstätten an den bayerischen Landtag:1. Inklusion im Sinne gleichberechtigter Teilhabe ist die Aufgabe aller Kindertagesstätten in Bayern, unabhängig von ihrer Trägerschaft. Allen Kindern muss ein diskriminierungsfreier Zugang zu Kindertagesstätten ermöglicht werden. Daher müssen alle Kinder innerhalb des Grundschul-sprengels gleichberechtigt behandelt werden, wobei Kinder mit Beeinträchtigungen oder mit belasteten Situationen bei der Vergabe von wohnortnahen Kindergartenplätzen innerhalb des Grundschulsprengels vorrangig zu berücksichtigen sind.
2. Kinder im Alter bis zur Einschulung sind ganz besonders darauf angewiesen, dass pädagogisch qualifiziertes Personal die Rechte der Kinder auf Selbstbestimmung und eigenaktives Lernen achtet. Wir fordern daher, dass nicht nur wie bisher die Hälfte, sondern mindestens zwei Drittel des in Kindertagesstätten eingesetzten Personals pädagogische Fachkräfte sein müssen.
3. Für jedes Kind im Vorschulalter mit Beeinträchtigung müssen in einer Regeleinrichtung Leistungen der Eingliederungshilfe in gleicher Höhe gewährt werden wie in Sondereinrichtungen. Die Finanzierung der Eingliederungshilfe darf aber nicht pauschaliert werden, sondern muss im Einzelfall bedarfsgerecht sein. Die Finanzierung durch Kommune und Freistaat muss hoch genug sein, um bei der Aufnahme von Kindern mit Beeinträchtigungen die Gruppengröße entsprechend reduzieren zu können.
4. Bisherige Sondereinrichtungen wie schulvorbereitende Einrichtungen (SVE's) und heilpädagogische Tagesstätten (HPT's) müssen innerhalb maximal fünf Jahre sukzessive in inklusive Einrichtungen umgewandelt werden, indem alle neu zu vergebenden Plätze vorrangig wohnortnah innerhalb des Grundschulsprengels Kindern zugeteilt werden. Das in den Sonder-einrichtungen vorhandene Fachpersonal wird in die inklusiven Einrichtungen übernommen und entsprechend seiner jeweiligen Ausbildung eingesetzt.
5. Um ein diskriminierungsfreies Antragsverfahren zu gewährleisten und die Eltern von Bürokratie zu entlasten, soll der Zeitraum zwischen Antragstellung und abschließender Bescheiderteilung von sechs Wochen nicht überschritten werden. In Inklusionsstellen in jedem Landkreis sollen alle Antragsverfahren zu den notwendigen angemessenen Vorkehrungen gebündelt werden.
6. Alle Kindertagesstätten müssen von einem flächendeckenden Angebot an heilpädagogischen und therapeutischen Fachdiensten beraten und unterstützt werden, die von den zuständigen Sozialleistungsträgern gemeinsam zu finanzieren sind.
7. Therapien und Frühförderung sind in das Lebensumfeld der Kinder in die Kindertagestätten oder zuhause zu integrieren.
8. Die Unabhängigkeit von Frühförderstellen ist zu gewährleisten. Träger von Frühförder- und Inklusionsstellen dürfen nicht gleichzeitig Träger von Sondereinrichtungen sein.
9. Die Rechte von Kindern und Eltern sollen durch neue Formen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft (z.B. "runde Tische") aller an der Erziehung des Kindes Beteiligten gestärkt werden. Die Erziehungsberechtigten müssen über die Erhebung von persönlichen Daten ihres Kindes vorher umfassend informiert werden. Ihnen muss auf Wunsch eine Kopie der Daten ausgehändigt werden.
10. Für alle Mitarbeiter von Kindertagesstätten sind verpflichtende und nicht von ihnen selbst zu finanzierende Fortbildungen zum Thema Inklusion anzubieten.
Christine Primbs Netzwerk Inklusion Bayern www.inklusion-bayern.de christine-primbs@t-online.de Harbachweg 6 97239 Aub Fax: 09335 / 997695 |
Thomas Becker Aktion gute Schule e.V. www.guteschule.eu mail@guteschule.eu Bachstr. 34 85368 Wang Fax: 08764 / 941 942 |
Hermine Sagmeister GEW Bayern www.gew-bayern.de info@gew-bayern.de Schwanthalerstr. 64 80336 München Fax: 089 / 538948 |
Mit unserer Unterschrift unterstützen wir diese Petition.