Netzwerktreffen fällt aus wegen Coronavirus
Samstag, 14.März ab 11 Uhr Netzwerktreffen in Regensburg
Für weitere Informationen Klicken Sie bitte auf Ihren Bezirk
inklusionshotels einsmehr; Kultur-Reihe zu Gunsten des Hotels; verschiedene lesungen, Musik, Vorträge
"Blick über den Tellerrand - Projekt für Studierende aus Shandong und Beispiele aus Trient zum vorschulischen Bereich, der Schule, der Arbeit und der Freizeit in Augsburg bei den FISS Forumsgesprächen am 4. Mai 2016 um 16.00 Uhr an der Uni Augsburg
FISS Forum für inklusive Strukturen an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. Infos und aktuelle Termine unter www.FISS-Inklusion.net Flyer zum download
Bezirk Schwaben übernimmt Kosten der Gebärdendolmetscher
Dokumentation von Fachvorträgen in Augsburg
Mittwoch, 15.Mai 19, 19.00 Uhr, PASSAU, Cineplex, am Nibelungenplatz 5a, Aktionsabend mit Film KINDER DER UTOPIE
Do, 5.Nov. ab 16.00 Uhr Tagung in Passau Beispiele schulischer Inklusion in Finnland und Österreich
Passauer Neue Presse zu Schulbegleitern
Rückblick auf die Tagung der Universität Passau Anfang März zum Thema "Die demokratisch-inklusive Schule"
Inklusive Schule Landau
Bericht vom Infoabend Inklusion in Landshut
Fotoausstellung und LOVT Vortrag am 18.10.2019
Kommunaler Aktionsplan der Stadt Würzburg
Bezirk Unterfranken übt heftige Kritik an Staatsregierung
Bezirk Unterfranken tut nichts für die Umsetzung der UN-Konvention
Agenda Inklusion für Stadt und Landkreis Kitzingen (Presse, Bürgermeister, Landkreis, Landrätin)
Mi., 3.März 20, 19-21 Uhr, Veranstaltung Übergang Schule/Beruf, Lernwirkstatt Feucht, Hermann-Oberth-Str. 6
Aschermittwoch, Elternstammtisch in Lauf, Hotel zur Post, 1.Stock, 19.30 Uhr
Unsere Forderungen für das Nürnberger Land
Zeitungsinterview Elternstammtisch und Netzwerkarbeit
Berichte von den Laufer Gesprächen
Die Süddeutsche veröffentlichte unter der Überschrift "Eine Schule für alle kostet Milliarden" einen Bericht über eine "neue Studie zu den Kosten einer inklusiven Schule"
Wenn man in die in der Süddeutschen vorgestellte Studie der Bertels- mann-Stiftung aber etwas genauer hineinschaut, wird schnell klar, wie die Autoren auf die horrenden Zahlen kommen. Sie rechnen für jedes Kind mit besonderem Förderbedarf mindestens 5 Stunden des mobilen sonderpä- dagogischen Dienstes pro Woche und berechnen daraus die zusätzlich notwendigen Lehrerstunden. Auch werden keinerlei Einspareffekte einge- rechnet, weil die Autoren der Studie davon ausgehen, was zumindest für das Flächenland Bayern nicht zutrifft, dass es z.B. bei der Schülerbeför- derung keine Kostenersparnis gibt. Auch bei einem Wechsel der behinderten Kinder von einer Heilpädagogischen Tagesstätte in die Nachmittagsbetreu- ung einer Regelschule gibt es große Einsparpotentiale, die die Studie unberücksichtigt lässt.
Die Studie sagt außerdem: Wenn in einer anderen Variante nur 2,6 bis 3,6 Unterrichtsstunden pro Woche pro Kind Sonderpädagogen an der Regelschule eingesetzt werden, gibt es k e i n e r l e i Mehrkosten!
Es ist deswegen eindeutig tendenziös, wenn die Studie auf die Information verkürzt wird, die Inklusion kostet Milliarden. Dabei können wir bei einzelninte- grierten Kinder in Bayern schon von 2,6 bis 3,6 Sonderpädagogenstunden bzw. entsprechend umgerechnet min.doppelt soviele Heilerzieherstunden pro Woche pro Kind derzeit nur träumen: Ein einzelintegriertes behindertes Kind erhält in Bayern derzeit weniger als 1 Sonderpädagogenstunde pro Woche. Das bayerische Kultusministerium hält mehr zusätzliches Personal für Regel- schulklassen mit nur einem oder zwei behinderten Kindern für nicht notwendig.
Broschüre "Barrierefreie Übergange von der Schule in den Beruf"
Wenn Sie Interesse an dieser neuen Broschüre haben, können Sie hier das Bestellformular herunterladen.
Für Nichtmitglieder kostet die Broschüre 10€ Umkostenbeitrag, Mitglieder erhalten sie kostenlos.
Elternumfrage: Übergang auf den 1. Arbeitsmarkt
Wir haben zu diesem brisanten Thema einen Fragebogen erstellt. Damit wir Verbesserungen für unsere Kinder und Jugendlichen erreichen können, benötigen wir eine zahlreiche Beteiligung an unserer Umfrage.Hier können Sie die Umfrage herunterladen.
Bitte geben Sie den Fragebogen an interessierte Eltern weiter. Selbstverständlich erfolgt die Auswertung der Daten anonym. Ihre Daten werden nicht weitergegeben.
Bayern ignoriert Menschenrecht auf Teilhabe
Anlässlich des Tages der Menschenrechte am 10.12.2020 prangert Inklusion Bayern e.V. das Ignorieren der 2009 von Bayern angenommenen UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bayerische Staatsregierung an. Über 10 Jahre danach werden in Bayern nicht weniger Kinder mit Behinderungen aus den allgemeinen Schulen ausgesondert, sondern mehr. Besonders absurd ist, dass Bayern weiter Millionen in den Neubau von Sonderschulen steckt, statt mit dem Geld die inklusive Schulentwicklung an den allgemeinen Schulen voranzutreiben. Lesen Sie weiter hierInklusion in der Coronakrise!
Behinderte Kinder brauchen Ihre Schulbegleiter dringend zu Hause ! Inklusion in der CoronakriseBudget für Arbeit - ein Riesen Flop?
Inklusiver Arbeitsmarkt? – Stand nach 10 Jahren UN-BRK
Nach Art.27 der UN-BRK haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf angemessene Vorkehrungen, um den Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen zu können, die in einem offenen, integrativen und für sie zugänglichen Arbeitmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt werden kann. Der Staatenbericht der Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland hat bereits 2015 kritisiert, dass der Arbeitsmarkt finanzielle Fehlanreize biete, die den Zugang von Menschen mit Behinderungen zum allgemeinen Arbeitsmarkt erschweren oder ganz verhindern. Die Werkstätten bereiten nicht für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vor, sondern grenzen Menschen vom Arbeitsmarkt aus. Die UN empfiehlt daher Deutschland die Werkstätten schrittweise abzuschaffen, da sie nicht die Anforderungen der UN-BRK erfüllen. (zu den konkreten Zahlen)
Menschen mit Behinderung werden die Arbeitnehmerrechte verwehrt
Nach §5 Abs.2 des Betriebsverfassungesetz gelten u.a. Menschen, die vorwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, sittlichen Besserung oder Erziehung beschäftigt werden, also z.B. Strafgefangene und Mitarbeiter einer WfbM, nicht als Arbeitnehmer. Der Europäische Gerichtshof stuft dagegen alle Menschen als Arbeitnehmer ein, die während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisungen Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält, wenn diese Tätigkeiten nicht wegen eines sehr geringen Umfangs unwesentlich erscheinen. Nach §221 Abs.1 SGB IX stehen behinderten Menschen nur in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis zu den Werkstätten und erhalten daher keinen Mindestlohn, sondern nur ein sogenanntes Taschengeld, das bei durchschnittlich 180,- € im Monat liegt. Damit verstößt die Rechtslage in Deutschland gegen die Vorgaben der Vereinten Nationen (Art.27 UN-BRK), wonach behinderte Menschen mit dem Arbeitsentgelt ihren Lebensunterhalt bestreiten können sollen. (mehr zur Rechtlage)
Budget für Arbeit: „ein Riesen Flop“
So sieht es zumindest der Behindertenbeauftragte der Stadt München, nachdem das Budget für Arbeit bisher in Bayern noch kaum angenommen wird. (zum Artikel in der Bayerischen Staatszeitung) Durch das Budget für Arbeit (§61 SGB IX) sollte im Bundesteilhabegesetz ein Instrument geschaffen werden, das Menschen mit Behinderungen außer der Werkstätte eine Wahlmöglichkeit für einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bietet. Dieses ist jedoch nicht gelungen, wobei die Bundesregierung selbst von Anfang an davon ausging, dass nur 1% der Werkstattbeschäftigten das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen würden. Ein starker Widerspruch ist außerdem, dass das Budget für Arbeit möglichst Vollzeitstellen schaffen soll, aber nur für Menschen genehmigt wird, denen vorher attestiert wurde, dass sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können (volle Erwerbsminderung).
Eingliederungszuschuss verletzt Teilhaberechte behinderter Menschen
Wenn Menschen aufgrund ihres Alters oder wegen einer Behinderung schwer vermittelt werden können, können Sie von der Agentur für Arbeit einen Lohnkostenzuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 70% erhalten, jedoch nur für maximal 3 Jahre. Der §88 SGB III, wo dieser sogenannte Eingliederungszuschuss geregelt ist, soll nach einer Forderung des Fachausschuss der Vereinten Nationen vom 4.4.2014 so umgestaltet werden, dass er dem Art.27 der UN-BRK gerecht wird. Denn so wie er jetzt gestaltet ist, verletzt er nach Ansicht des UN-Fachausschuss das Recht auf Teilhabe im inklusiven Arbeitsmarkt: Eine Behinderung ist in der Regel nicht nach drei Jahren verschwunden, daher darf der Eingliederungszuschuss nicht zeitlich befristet werden. Insbesondere wurde auch kritisiert, dass die Zuschüsse nicht direkt an die Menschen mit Behinderung gezahlt werden, sondern an den Arbeitgeber.
Unsere Forderungen zur Landtags- und Bezirkstagswahl
Unsere Forderungen nicht nur zur Landtags- und Bezirkstagswahl
Und unsere Forderungen für das Nürnberger Land
Hier die Antworten der Parteien:
Die Grünen
SPD
Freie Wähler
Die Linke
Inklusion ist Aufgabe der Jugendhilfeplanung
Inklusion ist Aufgabe der Jugendhilfeplanung
Lesen sie hier den Offene Brief an die bayerischen Jugendämter
Die Sonderpädagogen haben eine neue Rolle
Intensiv wurde beim landesweiten Netzwerktreffen von Inklusion Bayern am 1. Oktober in Nürnberg die neue Rolle der Sonderpädagogen in der inklusiven Schule diskutiert. Prof.em.Hans Wocken erläuterte in seinem einleitenden Vortrag, dass die Förderzentren Sehen, Hören, Körperlich-motorische Entwicklung und sozial- emotionale Entwicklung in der inklusiven Schule der Zukunft weiter die Aufgabe haben werden, mit ihrem mobilen Dienst Kinder in der allgemeinen Schule bezüg- lich der notwendigen angemessenen Vorkehrungen zu diagnostizieren. Die Förderung der Kinder und die Begleitung einer inklusiven Schulentwicklung wird dagegen nicht mehr Aufgabe des mobilen sonderpädagogischen Dienstes sein, sondern Aufgabe des schulinternen Unterstützungssystems möglichst mit einem eigenen Sonderpädagogen und Sozialpädagogen an der allgemeinen Schule werden. Insbesondere für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und geistige Entwicklung, z.T. auch emotional-soziale Entwicklung kann nicht ein externer MSD die nötige lernprozessbegleitende Diagnostik und Unterstützung leisten, sondern muss dies das multiprofessionelle Team der allgemeinen Schule übernehmen. Nur so können die nötigen inklusiven Schulentwicklungsprozesse in Gang gebracht werden, statt bei Problemen in der Klasse weiter die Ursachen nur in den Defiziten der beeinträchtigten Kinder zu suchen. Dieses Konzept der zukünftigen Rolle der Sonderpädagogik in den allgemeinen Schulen muss daher auch zu einer massiven Umlenkung der Ressourcen führen, wie die anwesenden Eltern forderten: "Das Geld aus dem Bildungsetat muss zukünftig statt in den den weiteren Ausbau des MSD Lernen und geistige Entwicklung in die Schaffung von Zweitkraftstellen in den Klassen gesteckt werden." Diese pädagogischen Zweitkräfte müssen in den Klassen ständig präsent sein, nicht wie der MSD nur einzelne Stunden pro Woche. Das Vorbildland Kanada hat z.B. trotz einer Inklusionsquote von nahezu 100% über- raschenderweise weniger Sonderpädagogen als Deutschland im Einsatz, aber etwa zehnmal so viele Assistenzkräfte in den Klassen. Das Instrument des Schulbegleiters ist nach Ansicht der Eltern weiter wichtig, muss aber weiterentwickelt werden zu einer gruppenbezogenen Assistenzkraft. In Kanada werden diese Kräfte, wie Gustav Lorenz aus Vaterstetten berichtete, in einer 1-2jährigen inklusionsorientierten Ausbildung auf ihre Aufgabe vorbereitet. Prof. Hans Wocken forderte für diese Aufgabe den Einsatz von Erziehern. Günther Schedel-Gschwendtner machte darauf aufmerksam, dass diese Assistenzkräfte nicht nur den Vorteil hätten, dass sie ständig in den Klassen präsent sind, sondern auch im Sinne der dringend nötigen Schulsozialarbeit in den Klassen wirksam werden können.
Inklusion an Förderschulen?
Die bayerische Staatsregierung hat sich etwas neues ausgedacht: Inklusion an Sonderschulen! Was genau hinter diesem Konzept steckt, können Sie in der rechten Spalte im Link zu einer Veröffentlichung von Prof.Hans Wocken nachlesen. Unsere Recherchen haben jedenfalls ergeben, dass keine dieser sogenannten Förderschulen mit den Profil Inklusion inklusive Klassen im eigenen Gebäude hat. Eine inklusive Klasse ist nämlich eine Schulklasse, in die alle Kinder eines Sprengels gehen, darunter auch einige wenige beeinträchtigte Kinder. Jegliche Konzen- tration behinderter Schüler aus verschiedenen Sprengeln in einer Schule ist dagegen keine Inklusion, sondern höchstens für ein Übergangszeit tolerierbar. So wie wir den Beschluss des bayerischen Landtags verstehen, war das Profil für Förderschulen auch nicht so gedacht, dass diese sich nur das Deckmäntelchen der Inklusion um- hängen und weitgehend so weitermachen wie bisher. Immer öfter rufen uns nämlich verzweifelte Eltern an, denen von Sonderschuldirektoren massive Hindernisse in den Weg gestellt werden, wenn sie die Sonderschule verlassen wollen und an die Regelschule wechseln wollen. Auch viele Regelschulen mit dem Profil Inklusion stellen sich leider als Farce heraus: Auch hier schieben Schuldirektoren beeinträchtigte Kinder weiter an Sonderschulen ab. Die bayerische Staatsregierung sollte daher wesentlich restriktiver mit der Vergabe des Profils sein! Beratungsstellen drängen ebenfalls die Eltern weiterhin in Sonderschulen, weil der inklusive Weg immer noch der kompliziertere, mit mehr Hürden verbundene Weg ist! Das darf so nicht bleiben. Wir haben daher zusammen mit dem Bayerischen Elternverband und Aktion gute Schule eine neue Petition an den Bayerischen Landtag formuliert, der die Vergabe des Profils Inklusion an Sonderschulen mit klaren Forderungen verknüpft: Inklusiv soll sich nur nennen dürfen, wer wirklich inklusiv werden will und den Namen der Inklusion nicht nur für Werbezwecke benutzen oder die Eltern sogar damit täuschen will.
Hier können Sie den genauen Wortlaut der Petition nachlesen.
Elternwahlrecht wird durch Bürokratie und Bevorteilung der Sonderschulen ausgehöhlt
Das Netzwerk Inklusion hatte zusammen mit dem Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und mehreren Elternorganisationen im Oktober 2015 zu einer Tagung an der Universität und im Rathaus Erlangen geladen. Zu Beginn zeigte Prof. Clemens Dannenbeck von der Hochschule Landshut auf, dass zwischen der Integration von Flüchtlingen als gesellschaftlicher Aufgabe und der Integration von Menschen mit Behinderung kein Widerspruch besteht: "Wenn die Integrationsbemühungen dieser beiden Zielgruppen gegeneinander ausgespielt werden, offenbart das die Missachtung der Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention." Inklusion heißt, dass alle Kinder die Sprengelschule vor Ort besuchen können und nicht kategorisiert und ausgesondert werden.
Prof. Christina Hansen vom Lehrstuhl Grundschulpädagogik der Universität Passau ließ die Zuhörer erfahren, was es heißt, als Person kategorisiert zu werden, wie es in der Schule häufig passiert. Man müsse sich bewusst machen, dass kein Mensch nur Defizite oder nur Kompetenzen hat, sondern jeder Mensch gleichzeitig viele auch sich widersprechende Merkmale in sich trägt. Daher will Inklusion Kinder nicht nach äußerlichen Merkmalen auf verschiedene Schultypen verteilen, sondern in der Schule am Wohnort der Vielfalt jedes Schülers gerecht werden. Prof. Moll, Kinder- und Jugendpsychiater der Universitätsklinik Erlangen forderte, dass Kinder ihre Arbeit individuell und selbstbestimmt gestalten können müssen, da die Hirnforschung lehrt, dass nur so echte Lernprozesse stattfinden können.
In der Podiumsdiskussion betonte Simone Fleischmann, Präsidentin des BLLV, dass Bildung Zeit braucht und Schulen von "Belehrungsanstalten" zu Lernwerkstätten werden müssen, damit Schüler individualisiert lernen können. Johannes Schiller vom Landesverband der GEW kritisierte, dass mit dem Profil Inklusion kaum zusätzliche Ressourcen für die Schulen verbunden sind. Warum er als Vater von vier Kindern sich gegen eine Regelschule entschieden habe und wie seine Kinder in der Schule aufblühten, als sie nicht mehr dem üblichen Notendruck ausgesetzt waren, erläuterte Thomas Becker von Aktion gute Schule. Trotz der Möglichkeit von Notenbefreiung und Nachteilsausgleich stehe das bisherige Leistungsbewertungssystem einem individualisierten Unterricht entgegen. Einig waren sich die Lehrer- und Elternverbände am Podium außerdem darin, dass sowohl die Schulsozialarbeit an den Schulen ausgebaut werden muss als auch pädagogische Zweitkräfte an die Schulen gehören.
Podiumsdiskussion "Bayern auf dem Weg zu anderen Schulen" mit (von links nach rechts) Prof. Gunther Moll von der Uniklinik Erlangen, Prof. Clemens Dannenbeck von der Hochschule Landshut, Christine Primbs vom Netzwerk Inklusion, BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann, Moderatorin Anja Rosengart, Schulleiter Hans Grillenberger, Thomas Becker von Aktion gute Schule, Johannes Schiller von der GEW, Prof. Christina Hansen von der Uni Passau.
Der Samstag widmete sich im vollbesetzten Ratssaal der Frage der Inklusion an Bayerns Kindergärten. Rechtsanwalt Prof. Dr. Köpcke-Duttler stellte die Frage, wer das Recht hat, die für alle Kinder und Eltern verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele im Kindergarten festzulegen und bestritt, dass dies durch das Sozialministerium erfolgen dürfe. Prof. Hans Wocken belegte anhand Zahlen des Kultusministeriums, dass in Bayern seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention kein Kind zusätzlich von der Sonderschule an die Regelschule wechselte, sondern lediglich die Inklusionsquoten dadurch geschönt werden, dass immer mehr früher als gesund geltenden Kindern das Etikett "sonderpädagogischer Förderbedarf" angehängt wird. Prof. Carmen Dorrance von der Hochschule Fulda bestätigte durch ihre statistischen Auswertungen, dass Bayern im bundesweiten Vergleich am meisten Kinder im vorschulischen Alter separiert. Dies hat klare Ursachen, wie Jacqueline Erk, Integrationsfachkraft an einem Regelkindergarten, erklärte: "Der Kampf der Eltern um die Inklusion ihres Kindes ist auch 6 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern noch immer der gleiche. Auch wir als Kindergarten müssen jedes Jahr von neuem Ressourcen beantragen und bekommen diese manchmal nicht mal für ein Jahr, sondern nur für Monate genehmigt. Wenn dieselben Kinder dann aufgrund der Verwehrung der Ressourcen für unseren Regelkindergarten stattdessen an eine schulvorbereitende Einrichtung der Förderschulen wechseln, werden die nötigen Ressourcen sofort zur Verfügung gestellt."
Günther Schedel-Gschwendtner von der GEW kritisierte, dass die schulvorbereitenden Einrichtungen gegenüber den Regelkindergärten massiv bevorteilt werden durch die kostenlose Beförderung der Kinder, durch den Wegfall der Elternbeiträge und einem Mehrfachen an Kostensatz pro Kind. Daher müssen, wie MdL Kerstin Celina von den Grünen forderte, alle vorschulischen Einrichtungen demselben Ministerium zugeordnet werden, um überhaupt in diesem Bereich eine inklusive Entwicklung in Gang setzen zu können. Die sozialpolitische Sprecherin der SPD, MdL Angelika Weikert aus Nürnberg machte deutlich, dass das nicht so bleiben kann, dass Bayern bei der Inklusion im Kindergartenalter bundesweites Schlusslicht ist. MdL Gabi Schmidt von den Freien Wählern stellte den Bestandsschutz der Förderschulen in Bayern in Frage, den MdL Norbert Dünkel von der CSU, Mitglied im Bildungsausschuss des Landtags, als bayerische Politik ausgab. MdL Norbert Dünkel wörtlich: "Wir wollen nicht, dass Eltern in die Regelschule gezwungen werden." Außerdem betonte er die zunehmende Anzahl von Schulen mit dem Profil Inklusion, inzwischen auch an Förderschulen.
Christine Primbs, Vorstandsmitglied des Netzwerk Inklusion, konterte unter dem Beifall der Zuhörer: "Das Profil Inklusion an Förderschulen ist eine Täuschung der Öffentlichkeit, Förderschulen bleiben immer Sonderschulen. De facto werden in Bayern Kinder weiterhin in die Förderschulen gezwungen, weil es aufgrund bürokratischer Hürden kein wirkliches Elternwahlrecht für die Regelschule gibt." Dies wurde von etlichen Eltern unter den Zuhörern durch eindringliche Statements bestätigt: "Soll es denn weiterhin so sein, dass Mütter ihren Beruf aufgeben müssen und einen Spießrutenlauf durch die Behörden auf sich nehmen müssen, um ihrem Kind die Teilhabe inmitten der Gesellschaft zu ermöglichen?" fragte eine Teilnehmerin. Die Landtagsabgeordneten aller Parteien äußerten Verständnis für die Probleme der Eltern und Kindertageseinrichtungen und bestätigten, dass hier Abhilfe geschaffen werden muss. MdL Norbert Dünkel von der CSU konnte sich außerdem vorstellen, dass der Sockelbeitrag für die Kindergärten erhöht wird, um allen Kindergärten, nicht nur speziellen integrativen Einrichtungen mehr Planungssicherheit für die Aufnahme auch von Kindern mit Beeinträchtigungen zu geben.
CSU schweigt zu den miserablen bayerischen Inklusionsquoten
Der Lehrstuhl Grundschulpädagogik der Universität Passau lud vor kurzem zu einem Fachtag "Wie Inklusion gelingen kann" und viele Lehrer, Eltern, Studenten und Vertreter von Behörden und Ämtern waren der Einladung gefolgt. Prof. em. Hans Wocken stellte in seinem Hauptvortrag fest , dass laut amtlichen Zahlen in Bayern nach 6 Jahren UN-Behindertenrechtskonvention im Verhältnis nicht weniger, sondern mehr Kinder in Sonderschulen geschickt werden. Die bayerische Staatsregierung hat damit nicht nur ihr Ziel, Bayerns Schulen inklusiver zu machen, glatt verfehlt, sondern sogar die Ausgrenzung behinderter Kinder auch noch verstärkt. Woran dies liegen könnte, machte Christine Primbs, Sprecherin des Netzwerk Inklusion Bayern in der anschließenden Podiumsdiskussion mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Landtags deutlich: "Bayern ist mit einer Inklusionsquote von nur 40% im Vorschulalter bundesdeutsches Schlusslicht, bundesweit liegt die Inklusionsquote dagegen bei etwa 70%, in Thüringen sogar bei 94% und in Brandenburg bei 100%. Die Profilschulen Inklusion sind eine Farce, wenn sie, wie die Zahlen des Kultusministeriums zeigen, derzeit weniger Kinder mit schwereren Beeinträchtigungen integrieren als ganz normale bayerische Regelschulen." Prof. Gerhard Waschler, bildungspolitischer Sprecher der CSU, wiegelte ab mit der Begründung, man müsse auf Qualität achten, nicht auf Prozentzahlen und verwies auf jährlich 100 Stellen mehr für die Inklusion an Bayerns Schulen. Das reicht den bildungspolitischen Sprechern der Opposition im bayerischen Landtag nicht aus. Martin Güll (SPD) forderte genauso wie Günther Felbinger (FW) und Thomas Gehring (Grüne) mehr Mut und Geld bei der Umsetzung der Inklusion. Es seien multiprofessionelle Teams an den Regelschulen notwendig. Thomas Becker von Aktion gute Schule e.V. meinte, bei homöopathischen Dosen von 100 Stellen pro Jahr schwelle ihm der Kragen.
Prof. Schenz: "Ein bisschen Inklusion geht nicht."
Auch Prof. Christina Schenz vom Lehrstuhl Grundschulpädagogik der Universität Passau meinte: "Ein bisschen Inklusion geht nicht. Es ist weder finanziell noch pädagogisch sinnvoll, Inklusion und Förderschulen nebeneinander zu betreiben". Sie forderte mehr Geld für die Lehrerweiterbildung, da Inklusion vor allem auch eine Haltungsfrage ist. Das letzte Wort erteilte Moderator Stefan Sandor, Büroleiter der bayerischen Behindertenbeauftragten, Christine Primbs, die Prof. Waschler von der CSU entgegnete, dass es sie wirklich sehr ärgere, wenn die bayerische Staatsregierung unter dem Vorwand der Qualität weiter das Geld ausschließlich in den mobilen sonderpädagogischen Dienst stecke, aber der Regelschule für den Aufbau multuprofessioneller Teams vorenthalte. Selbst in den Förderschulen in Bayern werden immer mehr Realschullehrer und Gymnasiallehrer statt Sonderpädagogen eingesetzt. Daher forderte Christine Primbs für das Netzwerk Inklusion Bayern - angesichts unterschiedliche Entwicklungen in den Städten und auf dem Land - dass bei weiter zurückgehenden Schülerzahlen in den kleineren Förderschulen auf dem Land von der Politik dringend konkrete Aktions- und Maßnahmenpläne erarbeitet werden müssen, wie die Personalressourcen planvoll in das Regelschulsystem verlagert werden können . Bei der Inklusion geht es aber nicht nur eine Frage des Geldes. Die Beratungsstellen müssen - so die weiteren Forderungen von Christine Primbs - den Eltern zukünftig Mut zur Inklusion machen, statt sie zu verunsichern und mit ihren eigentlichen Problemen - den bürokratischen Hindernissen bei der Genehmigung der angemessenen Vorkehrungen in der Regelschule - weiter allein zu lassen. Damit Inklusion an den Regelschulen gelingt, ist außerdem ein gelebte Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrern wichtig, z.B. in Form der an vielen inklusiven Schulen bewährten runden Tische mit Eltern und Schulbegleitern.Treffen unseres Netzwerk Inklusion mit der Bayerischen und der Bundes-Behindertenbeauftragten in München
Das Protokoll vom Gespräch können Sie hier nachlesen. Das Netzwerk Inklusion Bayern hat darüberhinaus inzwischen eine ausführliche Stellungnahme zum Bundesteilhabegesetz bezüglich der Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft abgegeben. Dieses können Sie ebenfalls hier nachlesen.
Recht auf selbstbestimmte Teilhabe
Das Netzwerk Inklusion Bayern hat bei seiner Jahresmitgliederversammlung in Hemmersheim/Mittelfranken einen neuen Vorstand gewählt. Von links nach rechts: Irene Oertel (Vorstand Mittelfranken), Birgit Müller (Vorstand Niederbayern), Anja Rosengart (Vorstand Oberbayern), Christine Primbs (Vorstand Finanzen), hinten von links: Magdalena Federlin (Vorstand Schwaben) Dr.Wolfgang Patzwahl (Vorstand Unterfranken), Edwin Stegmann (Vorstand Oberpfalz), vorne kniend: Christine Friedel (Vorstand Schriftführung). Nicht im Bild Martin Liepe (Vorstand Oberfranken). Das Netzwerk hat im letzten Jahr wieder neue Mitglieder und Spender dazu gewonnen und hofft so, auch im neuen Jahr gestärkt die Rechte von Kindern auf selbstbestimmte Teilhabe gegenüber Politik und Behörden vertreten zu können, und an der Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung von Fachkräften mitzuwirken.
Hauptthema der Versammlung war das voraussichtlich 2017 in Kraft tretende neue Bundesteil- habegesetz. Ob das neue Gesetz wirklich dazu führen wird - wie im Koalitionsvertrag der Bundes regierung geplant -, dass Menschen mit Behinderung z.B. selbstbestimmt eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt suchen können und diese genauso gefördert wird wie ein zugewiesener Platz in einer Behindertenwerkstätte, ist völlig offen. Der Gesetzentwurf wird zwar derzeit unter Beteiligung vieler Verbände gemeinsam diskutiert, doch haben die Mehrheit dieser Verbände ein großes Eigeninteresse an der Erhaltung der bisherigen Sondereinrichtungen, so dass zu befürchten ist, dass der Weg in den ersten Arbeitsmarkt für stärker beeinträchtigte Menschen weiterhin durch finanzielle Benachteiligungen gegenüber Sondereinrichtungen fast unmöglich gemacht wird.
Das Netzwerk Inklusion Bayern hat eine erste Stellungnahme zum geplanten Bundesteilhabegesetz zum Thema Inklusion im allgemeinen Schulsystem an die Entscheidungsträger eingereicht, eine allgemeine Stellungnahme auch zum Bereich Arbeit und Freizeit wird noch erarbeitet. Daher wird sich auch das nächste Netzwerktreffen am 14.März mit diesem Thema beschäftigen.
Nürnberg's Oberbürgermeister Maly: "Wir haben viel zu viele Kinder in Förderschulen"
Oberbürgermeister Maly zeigte sich aufgrund des Themas Inklusion wenig überrascht über den Besucherrekord bei der Bildungskonferenz der Stadt Nürnberg im Dezember 2014 mit 350 Teilnehmern. Das derzeitige System der Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigung stellt noch die Fürsorge in den Mittelpunkt, von der Inklusion sind wir noch ein ganzes Stück entfernt. Die frühkindliche Bildung und Schule bleibt ein Schlüssel zur Inklusion. Der Begriff der Behinderung darf nicht überbetont werden, sonst sei er stigmatisierend, betonte Maly. Derzeit wird noch zuviel differenziert. Er rief die Zuhörer auf: "Lassen Sie uns darüber diskutieren, wie wir die reale Vision umsetzen können, lassen sie uns den Anteil der gemeinsam unterrichteten Kinder erhöhen." Er möchte Klaus Wenzels Forderungen nach den 5 "K"s (konstruktive Haltung, Kommunikation, Kompetenzen und Kohle noch eine weiteres "K" hinzufügen und zwar der Kooperation der verschiedenen Zuständigen.
Staatssekretär Eisenreich stellte fest: "Wir sind noch lange nicht am Ziel." Er betonte: Inklusion darf nicht dazu führen, dass die Förderung zurückgeht. Aber auch Eisenreich geht wie OB Maly davon aus, dass die Schülerzahlen an den Förderschulen zurückgehen werden. Lesen Sie weiter hier!
4213 Unterschriften für inklusive Kindertagesstätten
Am Dienstag, 2.Dezember übergaben wir dem Vorsitzenden des Sozialausschusses in bayerischen Landtag, Joachim Unterländer/CSU die gesammelten Unterschriften für inklusive Kindertagesstätten in Bayern. Joachim Unterländer versicherte anschließend den drei Initiatoren der Petition, dass man sich im Sozialausschusses des bayerischen Landtags ausführlich mit unseren Forderungen auseinandersetzen wolle und wir Bescheid bekommen würden, wann die Petition für inklusive Kindertagesstätten in einer öffentlichen Sitzung im Landtag behandelt wird. Wichtige Forderungen sind z.B. die vorrangige Vergabe von Kindergartenplätzen an Kinder mit Beeinträchtigung oder aus belasteten Situationen, die Forderung, dass die Frühförderstellen nicht mehr in Hand von Sondereinrichtungen sein dürfen und die Sonderkindertagesstätten (heilpädagogische Tagesstätten, schulvorbereitende Einrichtungen der Förderschulen) in inklusive Kitas umgewandelt werden müssen.Streit der Wissenschaftler bei der Inklusionstagung der Uni Bamberg
Schon die Einleitungsworte von Unipräsident Prof. Ruppert "Wird Inklusion immer denen gerecht, denen sie dienen soll?" ließ konträre Referate erahnen. Zu der zweitägigen Fachtagung "Herausforderung Inklusion" hatten die Universität Bamberg, die Lebenshilfe Bamberg und das Bamberger Zentrum für Lehrerbildung eingeladen. Prof. Bernd Ahrbeck aus Berlin stellte in seinem Vortrag dar, dass Förderschulen durch ihre "inkludierende Exklusion" Kinder mit Beeinträchtigungen auf eine spätere Integration in der Gesellschaft vorbereiten. Demgegenüber hinterfragte er eine "exkludierende Inklusion" in der Regelschule. Ahrbeck trat zwar ebenfalls für eine Auflösung der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen ein, gab aber zu bedenken, ob die generelle Abschaffung des Begriffs des sonderpädagogischen Förderbedarf, wie er von Inklusionswissenschaftlern gefordert würde, nicht zu einer Verschlechterung der Förderung führe. Ahrbeck teilte zwar die Ansicht, dass viele ADHS-Diagnosen keine Aussagekraft bezüglich einer Krankheit haben, kritisierte aber eine Haltung, die nicht anerkennen wolle, dass z.B. Kinder mit emotional-sozialem Förderbedarf "große Probleme in sich haben". Er warnte davor, sich von internationalen Vergleichszahlen täuschen zu lassen. Die formale Zugehörigkeit zu Regelschulen sage nichts über die tatsächliche Integration aus, eine bloße distanzierte Toleranz ersetze keine tatsächliche Anerkennung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Seine Kritik richtete Prof. Ahrbeck konkret an die "Vertreter einer totalen Inklusion" wie Prof. Andreas Hinz oder Prof. em.Hans Wocken. Hans Wocken referierte ebenfalls bei der Tagung vor den etwa 200 Lehrern im Publikum über "die inklusive Schule". Lesen Sie hier weiter die Kommentare von Hans Wocken- zur Kritik Ahrbecks an der Dekategoriesierung und
- zur Ressourcenorientierung
Prof. Annedore Prengel aus Berlin schrieb in ihrem Vortrag der Inklusionsbewegung in der Schulentwicklung eine historische Dimension zu. Das deusche segregierende Schulsystem gebe es international nicht noch einmal. Sie forderte individualisierte Bildungsstandards in den Lehrplänen und nannte als vorbildhaftes Beispiel den Lehrplan der Universität Halle für den Schriftspracherwerb in Hessen. Bei der sozialen Integration in den Klassen sah Prof. Prengel eine große Verantwortung bei den Lehrern, die die Schüler immer wieder zu einem achtsamen Umgang miteinander anhalten müssten. Sie warnte davor, zu glauben, dass Kinder in den Förderschulen sich gegenseitig als gleichwertig achten würden, vielmehr würde Kinder immer dazu neigen, in Gruppen hierarchische Strukturen zu entwickeln, wenn die Lehrer nicht ein demokratisches Miteinander der Schüler bewusst fördern. Bei der abschließenden Podiumsdiskussion mit den Vertretern aller Landtagsfraktionen in der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurden die unterschiedlichen Standpunkte deutlich. Während der bisherige Geschäfts-führer der Lebenshilfe in Lauf/Mfr. und MdL Norbert Dünkel(CSU) eine Erhaltung des Förderschulsystems forderte, betonte Thomas Gehring(Grüne), dass das mehrgliedrige Schulsystem in Bayern der Inklusion widerspreche. Für die Lehrer sah er Fortbildungen als notwendig an. Martin Güll(SPD) forderte vor allem mehr Ressourcen und eine Öffnung auch von Realschulen und Gymnasien für die Inklusion. Auch Günther Felbinger (Freie Wähler) sah dringenden Handlungsbedarf in der Lehreraus- und -fortbildung und warnte davor, dass sich von Seiten der Lehrer Widerstand aufbaue, wenn nicht mehr Ressourcen in die Inklusion fließen. Mit dem derzeitigen Umsetzungsprozess bei der Inklusion kann man nicht zufrieden sein. Günther Denzler, Bezirkstagspräsident von Oberfranken warb für die Förderschulen, die bestehen bleiben müssten und begründete dies auch mit der Behauptung, dass die "normalen" Kinder durch gehandikapte Kinder in den Klassen im Nachteil seien.
Einhellige Expertenmeinung bei Landtagsanhörung:
Pädagogische Kräfte statt Schulbegleiter notwendig
Derzeit gibt es an Bayerns allgemeinen Schulen etwa 800 Schulbegleiter für behinderte Kinder, die von den Bezirken finanziert werden und noch einige hundert Schulbegleiter, die von den Jugendämter bereitgestellt werden. Jährlich wurden bei den Bezirken allerdings auch weit über 100 Schulbegleiteranträge abgelehnt. Der Bedarf steigt nach Angaben der Kommunalverbände rapide. Für den bayerischen Städtetag haben sich innerhalb eines Jahres die Kosten verdoppelt. Dr.Wolfgang Dworschak von der Ludwig-Maximilian-Universität bezeichnete das Instrument der Schulbegleitung bei der Landtagsanhörung Ende Januar 2013 denn auch als eine "Übergangslösung" auf dem Weg zur Inklusion. Nicht selten stünden Schulbegleiter, die weder gruppenorientiert noch als Lernbegleiter der Schüler arbeiten dürfen, dem Ziel der Integration in die Klassengemeinschaft entgegen. Nicht nur die kommunalen Spitzenverbände sehen deshalb das Kultusmini-sterium in der Pflicht und forderten genauso wie die anderen Experten und Verbands-vertreter pädagogische Zweitkräfte in den Klassen. Individuelle Schulbegleiter sind dann nur noch für einzelne Schüler notwendig.
Hier finden Sie das Protokoll zu "Anhörung zum Thema: Schulbegleitung in Bayern"
Christine Primbs, die für das Netzwerk Inklusion bei der Landtagsanhörung sprach, kritisierte die hohen bürokratische Hürden bei der Genehmigung von Schulbegleitern. An Eltern würden noch immer z.T. nicht deckende Kostensätze ausbezahlt, hier sei die Rechtsaufsicht gefordert. Unsere ausführliche Stellungnahme zur Schulbegleitung können Sie hier lesen.
Über 2000 Unterstützer für unsere Petition für pädagogische Zweitkräfte
Das Netzwerk Inklusion fordert eine Weiterentwicklung der Tandemklassen mit nur noch 1-2 schwer und ansonsten nur leicht beeinträchtigten Kinder, denn 7 schwerbehinderte Kinder in einer Klasse wie bisher seien keine Inklusion und nur nötig, um Sonderpäda-gogen als Zweitkräfte zu legitimieren. Die Schulen müssen aber geöffnet werden für andere pädagogische Zweitkräfte wie Erzieher, Heilpädagogen, Sozialpädagogen und Heilerziehungspfleger. Der Bildungsausschuss hatte bereits eine Woche vor der Anhörung die entsprechende Petition des Netzwerks als Material an das Kultusministerium verwiesen.
Foto: Links Dr.Aichele vom deutschen Institut für Menschenrechte, rechts Georg Eisenreich, bildungspolitischer Sprecher der CSU
Deutsches Institut für Menschenrechte kritisiert, dass Bayern seine Förderschulen nicht sukzessive abbaut.
Bei einer Podumsdiskussion am 9.November in München, zu der außer dem Referenten Dr. Aichele von der deutschen Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Konvention der bildungspolitische Sprecher der CSU, Georg Eisenreich, Herr Mederer vom Verband der bayerischen Bezirke und weitere Vertreter eingeladen waren, wurde Bilanz gezogen über den Stand der Umsetzung der UN-Konvention in Bayern. Das deutsche Institut für Men- schenrechte kritisierte dabei unter anderem, dass Bayern an seinem segregierenden Schulsystem festhält und empfahl einen Aktionsplan, wie er in anderen deutschen Bundes- ländern aufgestellt wird. Christine Friedel vom Netzwerk Inklusion Bayern fragte den Ver- treter der CSU, wie er zur Petition des Netzwerks nach pädagogischen Zweitkräften für die Umsetzung des inklusiven Unterrichts in der allgemeinen Schule steht. Georg Eisen- reich antwortete, dass man mit allen Berufsgruppen zusammenarbeite, es bräuchte aber noch Zeit, bis man die Eigenverantwortung der Schulen in Bayern stärken kann. Lesen Sie den ganzen Bericht von der gutbesuchten Veranstaltung hier...Interview mit dem Schulleiter Leonhard Blaum der ersten inklusiven Profilschule in Würzburg am Heuchelhof
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Netzwerk Inklusion Bayern gegründet
Ende Januar 2012 trafen sich etwa 40 Eltern aus ganz Bayern, deren behinderte Kinder in Regelschulen integriert sind, zu einem landesweiten Elterntreffen und gründeten das Netzwerk "Inklusion Bayern". Um politisch etwas erreichen zu können, sei es zentral wichtig, dass die Eltern mit einer Stimme sprechen, wurde von vielen Teilnehmern betont.Deswegen sei ein verbandsübergreifendes Netzwerk notwendig, das bayernweit die Eltern, die in verschiedenen Organisationen aktiv sind, ob beim bayerischen Elternverband, bei Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen, beim Bündnis Inklusive Schule und anderen örtlichen Vereinen und Initiativen, zusammenführt.
Mit großer Mehrheit entschieden sich die Eltern für den Vorschlag von Hans Wocken, dem Netzwerk den zukunftsweisenden Namen "Inklusion Bayern" zu geben, da die Inklusion nicht am Ende der Schulzeit aufhören dürfe, auch wenn man erst noch daran arbeiten müsse, sich auch in allen anderen Bereichen kompetent zu machen und die entsprechenden Vernetzungen zu schaffen.
Oberbayern: Anja Rosengart Niederbayern: Birgit Müller Schwaben: Magdalena Federlin Oberpfalz: Christa Jäger Mittelfranken: Irene Oertel Oberfranken: Pablo Schindelmann Unterfranken: Christine Primbs
Kindergärten in Deutschland haben laut Studien ein Qualitätsdefizit, die Gruppen sind zu groß, es gibt zu wenig qualifiziertes Personal. Die Bundesregierung stellt nun den Kindergärten Bundesmittel zur Verfügung. Das Land Bayern hat jedoch beschlossen, diese Zuschüsse fast ausschließlich dafür zu verwenden, die Elternbeiträge zu reduzieren. Das spart auch den Kommunen sehr viel Geld, dieses Geld sollte für die Inklusion in Kindertagesstätten verwendet werden, fordern nun Inklusion Bayern e.V. und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in einem offenen Brief und einer Pressemitteilung.
Lesen Sie hier weiter, was der CDU- Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland sagt
Der Vorstand von Inklusion Bayern e.V. hat an das bayerische Kultusministerium und den bayerischen Landtag detaillierte Vorschläge zur Änderung der BayEUG und der Bayerischen Schulordnung gerichtet. Denn diese basieren immer noch auf einem veralteten Erziehungsverständnis: Nicht Unterstützung und Förderung, sondern vorschnelle Stigmatisierung, Bestrafung und Ausschluss von Schülern. GEW und SPD haben einen Teil unserer Vorschläge bereits aufgegriffen. Den Wortlaut dieser Briefe finden Sie hier: -Stellungnahme zur Änderung des BayEUG
-Stellungnahme Bayerische Schulordnung
Eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion mit auf dem Bild von links nach rechts Dr. Benedikt Schreiner vom Bezirk Oberpfalz, Prof. Gudrun Wansing von der Uni Kassel, dem Vor- sitzenden des Sozialausschuss im Landtag, MdL Joachim Unterländer (CSU) und Anita Read vom Kompetenzzentrum Persönliches Budget diskutierte am 6.11.15 in Regensburg im Evangelischen Bildungswerk über einen besseren Zugang für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt. Prof. Wansing: "In anderen Bundes- ländern funktioniert das persönliche Budget für Arbeit schon längst, aber in Bayern nicht." Lesen Sie hier den Bericht über die Podiumsdiskussion.
Einige Lehrer-und Erzieherverbände haben unter dem Titel "Mut zur Veränderung" einen Zwischenruf von Eltern und Lehrkräften herausgegeben. Unter dem Zwischenruf wurde auch der Name des Netzwerk Inklusion Bayern verwendet, obwohl wir uns mit diesem Text nicht einverstanden erklärt hatten, sondern fristgemäß folgende Änderungen gefordert hatten:
1. Es gibt in Bayern nicht mehr gemeinsamen Unterricht, sondern mehr Separation.
2. Der Satz "weswegen das Kindeswohl immer wieder zwischen die Mühlen elterlicher Interessen bzw. Ansprüche und denen der Lehrkräfte gerät" muss gestrichen werden, da von Verfassungsrechtlern (siehe z.B. Prof. Riedel) geklärt ist, dass die elterliche Entscheidung für die Inklusion des Kindes grundsätzlich dem Kindeswohl dient und daher den Eltern keinerlei Verantwortung dafür angelastet werden kann, wenn die Regelschule aufgrund Rechtsverstößen gegen die UN-Behindertenrechtskonvention das Kindeswohl gefährdet.
3. Zum multiprofessionellen Team sollen auch Vertreter anderer Berufsgruppen als Lehrer kommen.
Den Zwischenruf können Sie hier lesen.
Laut einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung bleibt Bayern bei der Inklusion weiter hinter dem Bundesdurchschnitt zurück. In bayerischen Kitas sind es der Studie zufolge 41,7 Prozent (Bund: 67 Prozent), in Grundschulen 36,7 Prozent (Bund: 46,9 Prozent), in den weiterführenden Schulen 22,6 Prozent (Bund: 29,9 Prozent). Das Kultusministerium verweist nach einem Bericht Süddeutsche Zeitung vom 3.9.2015 auf den "bayerischen Weg", der sich vom Inklusionsverständnis der Studie unterscheide, die allein in der Regelschule den Ort für Inklusion sehe. Wichtiger sei aber laut KM gezielte Unterstützung, auch durch Förderschulen. Deshalb zeichnet das KM nun auch die ersten bayerischen Förder- schulen mit dem Profil Inklusion aus! Man fragt sich: Wie können Förderschulen gleichzeitig aussondern und inkludieren? Eine Antwort von Prof.em. Hans Wocken.
Seit April gibt es einen neuen aktualisierten Wegweiser in die Regelschule.
Diesen kann man ab sofort auch als Flyer bestellen.
Der Prüfbericht vom April 2015 gibt über 60 Handlungs-empfehlungen. Deutschland steht erst am Anfang:
Prüfbericht vom April 2015
Verena Bentele, Behinderten-beauftragte der Bundesregierung mahnt, dass sich Deutschland keine Doppelstrukturen leisten sollte: "Förderschulen weiter wie bisher zu finanzieren, wird nicht dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung in inklusiven Schulen gleichwertige Lern-bedingungen haben wie Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung."
Pressemitteilung
Dieser Entwurf der neuen Verordnung über Schüler-unterlagen gefährdet die Rechte von Schülern und ihrer Eltern auf informationelle Selbstbestimmung erheblich. Lesen Sie unsere detaillierten Forderungen zum persönlichen Datenschutz und zu einer gelebten Bildungs- und Erzie- hungspartnerschaft von Schule und Eltern.
soll voraussichtlich 2017 in Kraft treten. Wo das veraltete Eingliederungshilferecht gegen das Recht auf Inklusion verstößt, können Sie in unserer Stellungnahme zum Bundesteilhabegesetz Teil 1 (Teilhabe Bildung) und Teil 2 (Teilhabe Arbeit und Leben) nachlesen.
Staatssekretär Eisenreich hat auf unser Schreiben zu Fehlern in der Inklusion-Broschüre für Beratungslehrer geantwortet, dass das Kultusministerium die kritisierten Punkte prüfen will.
Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte vor kurzem die Meinung des emeritierten Professors Otto Speck aus München zu angeblichen Übersetzungsfehlern der UN-Behindertenrechtskonvention Prof.em.Hans Wocken hat nun eine direkte Erwiderung zu Prof. em.Speck geschrieben.
Der bayerische Landtag hat einen wissenschaftlichen Beirat eingesetzt, der die Umsetzung der Inklusion an den bayerischen Schulen begleiten soll. Hier lesen Sie den Zwischenbericht und unsere Stellungnahme hierzu, außerdem eine ausführliche Stellungnahme von Prof.Hans Wocken.
Folgenden offenen Brief schickten wir vor kurzem an die Lehrerverbände, denn es kann nicht so bleiben dass es vom Ort abhängt, an dem ein Kind zufällig wohnt, ob es in die Regelschule kann.
Das Netzwerk Inklusion Bayern hält zwar eine wissenschaftliche Begleit- forschung der inklusiven Schulent- wicklung in Bayern für sinnvoll, kritisiert jedoch die Art der Durchführung. Lesen Sie unsere Stellungnahme!
Der neue Lehrplan fordert inklusiven Unterricht, ist aber weiter überfrachtet, hier unsere Stellungnahme an das Kultusministerium
Hier können Sie den neuen Lehrplan herunterladen.
Die Förderschulen an Bayern haben mit sinkenden Schülerzahlen zu kämpfen. Die Politik muss endlich handeln.
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Die Lehrerausbildung in Bayern muss sich dringend den neuen Anforderungen an den Lehrerberuf anpassen. Deshalb haben wir an den bayerischen Landtag einen ausführlichen Vorschlag für die Änderung der Lehrerbildung in Bayern gerichtet. Lesen Sie weiter hier
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Zwar wird erstmals die UN-Konvention im Gesetz aufgenommen, aber eine Chance für eine wirkliche Neu-ausrichtung wird vertan: Die bayerischen Kindergärten können mangels Ressourcen ihrem Bildungsauftrag nicht gerecht werden:
- unsere aktuelle Stellungnahme an die Staatsregierung und den Landtag
- die Gesetzesänderungen
- die Begründung für die Gesetzesänderung
Die als "Grundschulrebellin" bekannte bayerische Grundschullehrerin Sabine Czerny engagiert sich in Zusammenarbeit mit Hirnforschern und Wirtschaftsvertretern für ein Änderung der Leistungsbeurteilung in der Schule und einem Ersatz des bisherigen Notensystems durch ein internationales Levelsystem, was ein Ziel inklusiver Schulentwicklung sein sollte, hier ihr 12-seitiges Konzept.
Zeitplan der Lebenshilfe Österreich für die Auflösung des Sonderschulsystems
Lauf - Zum Beschluss des bayerischen Ministerrats über den interfraktionellen Gesetzentwurf zur inklusiven Bildung sagte die stellvertretende BEV-Landesvorsitzende Henrike Paede, die gleichzeitig das Sachgebiet Förderschule leitet: "Das Beste am Entwurf ist die Tatsache, dass sich alle Landtagsfraktionen gemeinsam mit dem Thema befasst haben. Inhaltlich ist es in vielen Politikerköpfen allerdings noch weit bis zur Inklusion." Man dürfe Inklusion nicht als besonders großzügig betriebene Integration verstehen, also als eine "Zurückführung der Kinder mit Behinderung in die Regelschule", wie es im Gesetzentwurf heiße. "Inklusion bedeutet: Alle Kinder lernen von Anfang an zusammen", sagt Paede, "keines braucht nachträglich wieder integriert zu werden."
Auf lange Sicht könne man deshalb die Förderschule nicht als Lernort erhalten. "Das widerspricht dem inklusiven Gedanken und ist zudem schlicht nicht finanzierbar." Kein Land, auch nicht das reiche Bayern, könne es sich leisten, zwei Schulsysteme nebeneinander zu finanzieren: ein inklusives für alle Kinder und ein besonderes für diejenigen, die dennoch nicht wirklich dazugehörten.
Stellungnahme des BEV zum BayEUG
"Die Sonderpädagogik steht auf dem Prüfstand!"
Zweites bayerisches Inklusions-Symposium in Regensburg 2012
Inklusionsforschertagung 2012 in Bayern
Drei Schulleiter von Profilschulen Inklusion in Bayern berichteten über Ihre Erfahrungen und offene Wünsche. Die Wahlerschule in Nürnberg hat für kommendes Schuljahr viele Anmeldungen von außerhalb des Sprengels. Dagegen wehrt sich Schulleiterin Meier: "Kinder mit vielen Behinderungsarten können auch von einer ganz normalen Sprengel-schule aufgenommen werden, wo die Lehrer keine Vorbildung haben." Sie selbst wollen keine neue Sonderschule für alle behinderten Kinder aus dem Umkreis werden, sondern Sprengelschule sein. Die Grund- und Mittelschule Thalmässing wollte genausowenig wie die beiden anderen Profilschulen die geringen Personalressourcen für die Inklusion als Hinderungsgrund für eine inklusive Schulentwicklung sehen, Schulleiter Misoph kritisierte, immer darauf zu warten, bis alles perfekt ist und rief dazu auf: "Gehen wir den ersten Schritt!" Fritz Schäfer vom Forum Bildungspolitik, dem Zusammenschluss von über 40 Lehrer- und Elternverbänden in Bayern forderte, dass zusammen mit den Kindern, die in die Inklusion wechseln, auch die Personalressourcen von den Förderschulen sukzessive in die Regelschule verlagert werden müssen. Lesen Sie den ausführlichen Bericht hier!